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Artikel 3 Finanzielle Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.7.2002

Artikel 3

Soweit in diesem Beschluss nichts anderes vorgesehen ist, findet für die von der Kommission gemäß diesem Beschluss durchgeführten Tätigkeiten sinngemäß der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Anwendung.

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