Artikel 6
Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf dem Ausstellungssektor und ermutigen den Personenaustausch beider Länder auf dem Gebiet der bildenden Kunst.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf dem Ausstellungssektor und ermutigen den Personenaustausch beider Länder auf dem Gebiet der bildenden Kunst.
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