§ 0
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)
Kurztitel
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 224/2002
Inkrafttretensdatum
17.05.2000
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 224/2002
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Staaten der Vertragsparteien dieser Vereinbarung zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung dieser Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen:
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