Verlautbarungen
§ 14.
Die in Anlage 4A zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, sowie beim Fernmeldebüro während der Amtsstunden zur Einsicht auf.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2019
Gesetzesnummer
20002188
Dokumentnummer
NOR40219761
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)