§ 1
(1) Bestimmte Gebiete im Bereich des Garnisonsübungsplatzes Ortnerhof werden zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in der Gemeinde St. Michael in der Steiermark.
(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.
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