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Artikel 1 Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.8.2002

Artikel 1

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut.

Die gleichartige Tätigkeit, die die Bundesrechenzentrum GmbH auf vertraglicher Grundlage für Körperschaften öffentlichen Rechts erbringt, wird dadurch nicht berührt.

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