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§ 4 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Finanzmanagerin“ und Akademischer Finanzmanager“, Lehrgang Finanzmanagement“, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.