§ 0
Rückübernahmeabkommen (Rumänien)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2002
Inkrafttretensdatum
06.02.2002
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über die Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 27/2002
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 des Abkommens und gemäß Abs. 1 der Schlussbestimmungen des Protokolls wurden am 10. bzw. 28. Dezember 2001 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll treten daher gleichzeitig mit 6. Februar 2002 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Rumänien (im Weiteren „Vertragsparteien“ genannt), haben in der Absicht, die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind oder sich unerlaubt auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, zu regeln, Folgendes vereinbart:
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