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Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.2.2002

§ 0

Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 27/2002

Inkrafttretensdatum

06.02.2002

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über die Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 27/2002

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 des Abkommens und gemäß Abs. 1 der Schlussbestimmungen des Protokolls wurden am 10. bzw. 28. Dezember 2001 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll treten daher gleichzeitig mit 6. Februar 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Rumänien (im Weiteren „Vertragsparteien“ genannt), haben in der Absicht, die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind oder sich unerlaubt auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, zu regeln, Folgendes vereinbart:

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