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Soziale Sicherheit (Bosnien und Herzegowina)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Bosnien und Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 229/2001
Inkrafttretensdatum
01.10.2001
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 229/2001 (NR: GP XX RV 1719 AB 1839 S. 171 . BR: AB 5938 S. 655 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. September 2001 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 37 Abs. 2 mit 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
Bosnien und Herzegowina,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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