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Anlage 4 Kompostverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2001

Anlage 4

Kennzeichnungsvorschriften und Anwendungsempfehlungen

Teil 1

Allgemeine Anforderungen

I. Vorgeschriebene Angaben zur Kennzeichnung:

  1. 1. Angabe der Bezeichnung: Kompost, Qualitätskompost, Qualitätsklärschlammkompost, Rindenkompost oder Müllkompost – gemäß Kompostverordnung;
  2. 2. Angabe des Hinweises: „typisiert nach dem Abfallwirtschaftsgesetz; kein Düngemittel (Düngemittelgesetz 1994, BGBl. Nr. 513/1994)“;
  3. 3. Angabe der Qualitätsklasse (A+, A, B);
  4. 4. Angabe des Anwendungsbereiches oder einzelner Anwendungsfälle, für den oder die der Kompost verwendet werden kann;
  5. 5. Angabe der Anwendungsbeschränkungen gemäß Teil 2 Punkt III dieser Anlage (zB „nicht für Hobbygartenbau“);
  6. 6. Angabe empfohlener Aufbringungsmengen gemäß Teil 2 Punkt I dieser Anlage;
  7. 7. im Falle der Bezeichnung als Kompost und Qualitätsklärschlammkompost: Angabe der Ausgangsmaterialien (gemäß Anlage 1 Teil 5 Tabelle 4) eingeleitet mit:
  1. 8. zutreffendenfalls Angabe der Zugabe von Bodenaushubmaterialien und -aufschlämmungen oder Pflanzenasche als Zuschlagstoffe gemäß Anlage 1 Teil 4 eingeleitet mit: „hergestellt aus:“ oder „hergestellt unter Verwendung von:“;
  2. 9. Angabe der Werte für die Parameter der verpflichtenden Deklaration gemäß Teil 3 dieser Anlage; bei Kleinabgaben unter 5 m3 Kompost der Qualitätsklasse A+ und A ist eine detaillierte Angabe über die Nährstoffe nicht verpflichtend;
  3. 10. Angabe konkreter Anwendungsempfehlungen (kann bei Direktabgabe unverpackter Ware an professionelle Anwender entfallen);
  4. 11. Angabe des Gewichts oder Volumens;
  5. 12. Angabe des Namens und der Adresse des Herstellers, bei Importware zusätzlich die des Importeurs;
  6. 13. zutreffendenfalls weitere Hinweise gemäß Teil 2 Punkt II dieser Anlage;
  7. 14. bei den Qualitätsklassen A und A+ der Hinweis, dass bei der Teilnahme an Förderungsprogrammen die Anwendungsbeschränkungen dieser Förderungsprogramme zu beachten sind.

II. Größe der Kennzeichnung:

Erfolgt die Kennzeichnung auf der Verpackung, hat sich die Größe der Kennzeichnung an der Verpackungsgröße zu orientieren. Mit Ausnahme des Bezeichnungselements „- gemäß Kompostverordnung“ der Angabe 1 hat in diesem Fall die Höhe der Angaben 1 und 3 zumindest zwei Drittel der Höhe der Handelsbezeichnung zu betragen, jedenfalls aber mindestens 1,5 cm. Die Höhe des Bezeichnungselements „- gemäß Kompostverordnung“ der Angabe 1 sowie der restlichen verpflichtenden Angaben hat in diesem Fall zumindest ein Drittel der Höhe der Handelsbezeichnung zu betragen, jedenfalls aber mindestens 0,5 cm. Die Angaben 1, 2 und 3 sind auf derselben Seite der Verpackung anzubringen wie die Handelsbezeichnung.

Bei Kennzeichnung mittels Beiblatt oder Anhänger haben die Angaben 1 bis 5 zumindest zwei Drittel der Höhe der Handelsbezeichnung zu betragen, jedenfalls aber mindestens mit einer 12-Punkt-Schrift zu erfolgen. Die Höhe der restlichen verpflichtenden Angaben hat in diesem Fall zumindest ein Drittel der Höhe der Handelsbezeichnung zu betragen, jedenfalls aber mindestens mit einer 10-Punkt-Schrift zu erfolgen.

Teil 2

Spezielle Anforderungen in Abhängigkeit von Anwendungsbereich, Aufbringungsmenge und Qualitätsklasse

I. Angaben zur Aufbringungsmenge:

Für die gemäß Teil 1 Punkt I.4 angegebenen Anwendungsbereiche oder -fälle hat die Kennzeichnung Angaben zur Aufbringungsmenge zu enthalten. Die nachfolgend aufgelisteten Anforderungen in Abhängigkeit von der Qualitätsklasse und der Anwendung sind dabei zu beachten.

1. Qualitätsklasse A+

  1. a) Hobbygartenbau
  1. b) Pflanzungen
  1. c) Landwirtschaft
  1. d) Landschaftsbau und Landschaftspflege
  1. e) Rekultivierungsschicht auf Deponien

2. Qualitätsklasse A

  1. a) Hobbygartenbau
  1. b) Pflanzungen
  1. c) Landschaftsbau und Landschaftspflege sowie Rekultivierungsschicht auf Deponien

3. Qualitätsklasse B

II. Weitere Hinweise:

  1. 1. Generell:
  1. 2. Für den Anwendungsbereich Landwirtschaft:
  1. 3. Bei Nachweis von nicht explizit angeführten pathogenen Keimen gemäß Anlage 2 Teil 1 Tabelle 2a:
  1. 4. Überschreiten der Richtwerte der Qualitätsklasse B für Kupfer und Zink:

III. Anwendungsbeschränkungen:

Ist ein Anwendungsfall auf Grund einer Beschränkung bereits ausgeschlossen, so ist ein weiteres Anführen dieses Anwendungsfalles in der Kennzeichnung nicht mehr erforderlich. Wenn die nachfolgenden Bedingungen zutreffen, so hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:

  1. 1. Qualitätsklasse B:
  1. 2. Elektrische Leitfähigkeit über 3 mS/cm:
  1. 3. Größtkorn (Siebung) 40 mm:
  1. 4. Summe der Ballaststoffe 2 mm überschreiten 0,5% der Trockenmasse:
  1. 5. Summe der Ballaststoffe 2 mm überschreiten 1% der Trockenmasse:
  1. 6. Kunststoffe 2 mm überschreiten 0,2% der Trockenmasse:
  1. 7. Kunststoffe 2 mm überschreiten 0,4% der Trockenmasse:
  1. 8. Kunststoffe 20 mm überschreiten 0,02% der Trockenmasse:
  1. 9. Kunststoffe 20 mm überschreiten 0,04% der Trockenmasse:
  1. 10. Metalle als Ballaststoffe überschreiten 0,2% der Trockenmasse:
  1. 11. Glasanteile überschreiten 0,2% der Trockenmasse:
  1. 12. Die Anforderungen des Wachstumstests mit Kresse werden nicht erfüllt (In-Verkehr-Bringen nur unverpackt zulässig):
  1. 13. Die seuchenhygienischen Anforderungen gemäß Anlage 2 für die Anwendungsfälle Sportstätten und Freizeitanlagen einschließlich Kinderspielplätzen werden nicht eingehalten:
  1. 14. Die seuchenhygienischen Anforderungen gemäß Anlage 2 für die Anwendungsbereiche Landwirtschaft, Landschaftsbau und Landschaftspflege sowie Rekultivierungsschicht auf Deponien werden nicht eingehalten (Nachweis von Salmonella sp. in 50 g Probe):
  1. 15. Die keimfähigen Samen und Pflanzenteile überschreiten drei Pflanzen/Liter (In-Verkehr-Bringen nur unverpackt zulässig):

Teil 3

Verpflichtende Angaben für alle Qualitätsklassen

Parameter

Angabe im Rahmen der Kennzeichnung

Schwermetalle

Qualitätsklasse (A+, A, B)

 

elektrische Leitfähigkeit

Wertebereich in mS/cm oberer Bereichswert ≤ 50% über unterem Bereichswert

optional zusätzlich als Salzgehalt in g KCl/l

Größtkorn

Wert in mm

Angabe auch als „Körnung“, „Siebung“ oder „gesiebt bei“ oder „Siebgröße“

Überkorn

Wert in% TM, wenn der ÜberkornanTeil > 5% TM, ansonsten keine Angabe

 

Organische Substanz

Wertebereich in % TM oberer Bereichswert ≤ 50% über unterem Bereichswert

 

N-gesamt

Wertebereich in % TM oberer Bereichswert ≤ 50% über unterem Bereichswert

 

C/N Verhältnis

Wertebereich oberer Bereichswert ≤ 50% über unterem Bereichswert

 

P-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

optional zusätzlich als Oxid (P2O5); keine Kennzeichnungspflicht für 100% Rindenkompost

K-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

optional zusätzlich als Oxid (K2O); keine Kennzeichnungspflicht für 100% Rindenkompost

Carbonat als CaCO3

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

keine Kennzeichnungspflicht für 100% Rindenkompost

Bor-verfügbar

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 100% über unterem Bereichswert

nur bei Müllkompost bzw. bei Verwendung von Klärschlamm als Ausgangsmaterial

Trockenmasse

Wertebereich in% FM oberer Bereichswert ≤ 50% über unterem Bereichswert

keine Kennzeichnungspflicht für 100% Rindenkompost

Feuchtdichte

Wertebereich in kg/l FM oberer Bereichswert ≤ 50% über unterem Bereichswert

 

pH-Wert in CaCl2

Wertebereich oberer Bereichswert maximal 1,5 pH-Einheiten über unterem Bereichswert

 

Wachstumstest
mit Kresse

Angabe der Anwendungsbeschrän-kungen gemäß Teil 2 Punkt III

Ausschluss von Anwendungsfällen bei Grenzwertüberschreitung gemäß Anlage 2 Teil 1 Tabelle 2

Keimfähige Samen und austriebsfähige Pflanzenteile

Angabe der Anwendungsbeschrän-kungen gemäß Teil 2 Punkt III

Ausschluss von Anwendungsfällen bei Grenzwertüberschreitung gemäß Anlage 2 Teil 1 Tabelle 2; keine Kennzeichnungspflicht für 100% Rindenkompost

Seuchenhygienische Verträglichkeit

Angabe der Anwendungsbeschrän-kungen gemäß Teil 2 Punkt III

Ausschluss von Anwendungsfällen im Falle der Identifikation von gemäß Anlage 2 Teil 1 Tabelle 2a zu untersuchenden pathogenen Keimen; Anwendungsempfehlungen gemäß Kompostbeurteilung

   

Teil 4

Optional standardisierte Angaben

Werden nachstehende Parameter in die Kennzeichnung aufgenommen, so sind die folgenden Vorgaben zu beachten:

Parameter

Angabe im Rahmen der Kennzeichnung

P-verfügbar

Wertebereich in mg/l FM oberer Bereichswert ≤ 100% über unterem Bereichswert

optional zusätzlich in % TM optional zusätzlich als Oxid (P2O5)

K-verfügbar

Wertebereich in mg/l FM oberer Bereichswert ≤ 100% über unterem Bereichswert

optional zusätzlich in % TM optional zusätzlich als Oxid (K2O)

NO3-N

Wert in mg/l FM

optional zusätzlich in % TM

NH4-N

Wert in mg/l FM

optional zusätzlich in % TM

N-min

Wertebereich in mg/l FM oberer Bereichswert ≤ 100% über unterem Bereichswert

optional zusätzlich in % TM

Magnesium (Mg)-verfügbar

Wertebereich in mg/l FM oberer Bereichswert ≤ 100% über unterem Bereichswert

optional zusätzlich in% TM optional zusätzlich als Oxid (MgO)

Kalzium (Ca)-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

optional zusätzlich als Oxid (CaO)

Molybdän (Mo)-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

 

Schwefel (S)-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

 

Eisen (Fe)-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

 

Mangan (Mn)-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

 

Natrium (Na)-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

 

Cobalt (Co)-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

 

Bor-verfügbar

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 100% über unterem Bereichswert

Kennzeichnung optional für alle Anwendungsbereiche außer bei Müllkompost bzw. bei Verwendung von Klärschlamm als Ausgangsmaterial

Bor-gesamt

Wertebereich in% TM oberer Bereichswert ≤ 70% über unterem Bereichswert

 

pH-Wert im Wasserextrakt

Wertebereich oberer Bereichswert maximal 1,5 pH-Einheiten über unterem Bereichswert

 

Wachstumstest mit Kresse

 

Anwendungsempfehlungen für bestimmte Anwendungsfälle auf Grund besonderer Eignungen entsprechend dem Ergebnis des Wachstumstests, sofern dies nicht den grundsätzlichen Qualitätsanforderungen und verpflichtenden Kennzeichnungsvorschriften widerspricht

Wasserkapazität

Wertebereich in g/100 g TM oberer Bereichswert ≤ 50% über unterem Bereichswert

 

   

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20001486

Dokumentnummer

NOR40021678

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