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Anlage 1 Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kann
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07.8.2002 bis 27.01.2004 (BGBl. II Nr. 55/2004)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.10.2001 bis 06.08.2002 (BGBl. II Nr. 281/2001)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.