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§ 3 Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.2001

§ 3.

Das Kuratorium der NÖ Umweltschutzanstalt hat im Umwandlungsbeschluss bei Umwandlung in eine Aktiengesellschaft den ersten Aufsichtsrat und bei Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch die ersten Geschäftsführer der Gesellschaft zu bestellen. Die Mitglieder des ersten Vorstandes beziehungsweise die ersten Geschäftsführer haben die Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2021

Gesetzesnummer

20001451

Dokumentnummer

NOR40020292

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