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Artikel 17 SoSi-Tschechien-Durchf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2001

ABSCHNITT V

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 17

Artikel 17

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 28. Juni 2001 in zwei Urschriften in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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