Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt
- a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
- b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a bezeichneten Personen ableiten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)