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Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.1933

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 365/1933

Inkrafttretensdatum

13.08.1933

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. August 1933, betreffend den Beitritt von Persien zum Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 365/1933

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