vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.3.1936

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 89/1936

Inkrafttretensdatum

22.03.1936

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend den Beitritt Chiles zum Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 89/1936

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)