§ 0
Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor
Kurztitel
Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 19/1922
Inkrafttretensdatum
21.01.1922
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für soziale Verwaltung vom 22. Dezember 1921 über den Beitritt Finnlands zum Berner internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.
StF: BGBl. Nr. 19/1922
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)