vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 35 Entschädigungsfondsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.5.2001

Steuern und Abgaben

§ 35

Anbringen an die Schiedsinstanz sowie Leistungen auf Grund ihrer Empfehlungen sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)