Abschnitt VII
Schlußbestimmungen
Artikel 12
Fragen zur Auslegung und Durchführungen des Abkommens sowie des Protokolls werden unter den Vertragsparteien einvernehmlich geregelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Abschnitt VII
Schlußbestimmungen
Artikel 12
Fragen zur Auslegung und Durchführungen des Abkommens sowie des Protokolls werden unter den Vertragsparteien einvernehmlich geregelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)