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Anlage 2 GiftV 2000

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.2016

Anlage 2

GIFTBEZUGSSCHEIN FÜR PRIVATE VERWENDER

Behörde:

Zahl:

 
   

Angaben zur Person:

Titel:

Nachname

Vorname:

Beruf:

Geburtsdatum:

Wohnort:

Postleitzahl:

Ort:

Tel. Nr. mit Vorwahl:

Straße:

     

erhält hiermit auf Grund des § 42 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, die Bewilligung zum einmaligen Bezug von

Bezeichnung des Giftes / der Gifte:

Menge:

Verwendungszweck:

Gültig bis (der Giftbezugsschein ist durch sieben Jahre, vom Tage des Erlöschens der Gültigkeit an gerechnet, aufzubewahren):

  

Hinweise, Bedingungen und Auflagen siehe Rückseite!

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Ort

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Datum

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Fertigung und Stempel der Behörde

   

I. Die in der Kennzeichnung und im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Hinweise für die Verwendung und die schadlose Beseitigung des Giftes sind genau zu beachten

II. Ergänzende Bedingungen und Auflagen gemäß § 42 Abs. 7 ChemG 1996:

Die Abgabe von

Bezeichnung des Giftes / der Gifte:

Menge:

  

wird bestätigt.

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Ort

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Datum

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Firmenstempel und Unterschrift des Abgebers

   

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