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Artikel 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.2000

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat das Vereinigte Königreich am 26. Oktober 2000 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland und des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik (BGBl. III Nr. 167/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 126/2000) hinterlegt.

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