vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2001

Artikel 1

Anwendungsbereich

Das vorliegende Abkommen findet Anwendung auf Personen, die zugleich die schweizerische und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen, in Anwendung der entsprechenden geltenden Gesetze der beiden Staaten. Diese Personen werden als “Doppelbürger" bezeichnet.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)