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Artikel 17 Soziale Sicherheit – Durchführung (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2000

ABSCHNITT V

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 17

Artikel 17

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 19. September 2000 in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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