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§ 2a Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.8.2016

Verweise auf Bundesgesetze

§ 2a

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

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