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Artikel 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.7.2000

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Frankreich am 30. Mai 2000 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland und des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik (BGBl. III Nr. 167/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 37/2000) hinterlegt.

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