Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 4 § 17 ÖIAG-G 2000
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
17.5.2000 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 24/2000)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.