Artikel 35
Vertretung der Vertragsparteien
Die Vertragsparteien werden durch Prozessbevollmächtigte vertreten, die zu ihrer Unterstützung Rechtsbeistände oder Berater hinzuziehen können.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 35
Vertretung der Vertragsparteien
Die Vertragsparteien werden durch Prozessbevollmächtigte vertreten, die zu ihrer Unterstützung Rechtsbeistände oder Berater hinzuziehen können.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)