§ 0
Gewährung von Unterstützung für das Österreichische Bundesheer (Griechenland)
Kurztitel
Gewährung von Unterstützung für das Österreichische Bundesheer (Griechenland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 7/2000
Inkrafttretensdatum
28.12.1999
Langtitel
(Übersetzung)
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG DER HELLENISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE GEWÄHRUNG VON UNTERSTÜTZUNG ALS GASTGEBERNATION FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE BUNDESHEER IM RAHMEN DER INTERNATIONALEN SICHERHEITSPRÄSENZ IM KOSOVO
StF: BGBl. III Nr. 7/2000
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 mit 28. Dezember 1999 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Präambel
Die Österreichische Bundesregierung (AU) und das Ministerium für nationale Verteidigung der Hellenischen Republik (MNDHR), nachfolgend als die Teilnehmer bezeichnet,
sind, eingedenk der österreichischen Teilnahme an KFOR im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo, und angesichts der Erfordernisse der Regierung der Hellenischen Republik, die nachfolgend als Gastgebernation bezeichnet wird, und der österreichischen Erfordernisse,
eingedenk der Vorgangsweise, österreichische Truppen über griechisches Territorium im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zu entsenden, und
eingedenk der Resolutionen 1199 und 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
ZU FOLGENDER ÜBEREINKUNFT GELANGT:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
