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Artikel 14 Soziale Sicherheit (Chile)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1999

Artikel 14

Gesundheitsleistungen für Pensionisten

Personen, die eine Pension nach den österreichischen Rechtsvorschriften beziehen und in Chile wohnen, können unter denselben Bedingungen wie chilenische Staatsangehörige den chilenischen Gesundheitssystemen beitreten.

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