Artikel 1
Die Multilaterale Vereinbarung M73 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in faserverstärkten Kunststofftanks nach neuem Anhang B.1c (BGBl. III Nr. 11/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 78/1999) wurde von Liechtenstein am 5. Mai 1999 unterzeichnet.
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