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Artikel 1 Allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1999

Artikel 1

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (BGBl. Nr. 119/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 537/1995) hinterlegt bzw. das Übereinkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikationsurkunde

bzw. Unterzeichnung:

Rumänien 19. Mai 1998

Russische Föderation 7. November 1996

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