Anlage
LEHRPLAN DES LEHRGANGES FÜR INKLUSIVE ELEMENTARPÄDAGOGIK
(EINSCHLIESSLICH LEHRGÄNGE FÜR BERUFSTÄTIGE)
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang für Inklusive Elementarpädagogik hat gemäß § 95 Abs. 3, § 96 Abs. 2 und § 97 Abs. 2 sowie unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Kindergärtner oder Kindergärtnerinnen für die sonderpädagogische Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Kleinkindern (Frühförderung) heranzubilden. Die Absolventen sollen befähigt sein, in den verschiedenen Berufsfeldern der Kleinkindpädagogik mit entsprechendem Berufswissen, Berufskönnen und Berufsethos, integrative Erziehungs- und Bildungsarbeit durch die Förderung des einzelnen Kindes im sozialen System Familie, im sozialen System Kindergarten sowie in anderen Institutionen der Kleinkinderziehung zu planen und durchzuführen.
Der Lehrgang soll weiters zu selbständigem Handeln in den verschiedenen Praxisfeldern der Kleinkinderziehung, zu fachkompetentem Umgang mit Eltern sowie zur interdisziplinären Zusammenarbeit befähigen.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind Unterrichtsveranstaltungen im Lehrgang für Inklusive Elementarpädagogik nach den Prinzipien und Methoden der Erwachsenenbildung zu gestalten. Fachspezifische Handlungskompetenz soll dadurch erwirkt werden, dass dem eigenständigen Erarbeiten von Sachzusammenhängen (allein oder in Gruppen), einem kompetenten Umgang mit Fachliteratur und einem selbständigen aufbereitenden Reflektieren der Praxiserfahrungen immer der Vorrang gegenüber bloßer Unterweisung gegeben werden muss.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, im Bereich der unverbindlichen Unterrichtsangebote (Freigegenstände, unverbindliche Übungen) und im Bereich der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler bzw. der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Jedenfalls sind folgende Feststellungen im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen zu treffen:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen hat die Aufteilung der Gesamtstunden sowie der Lehrstoffe auf die einzelnen Semester zu erfolgen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können ferner – ausgenommen im Pflichtgegenstand „Religion“ – in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen Verschiebungen der Anzahl der Gesamtstunden und Lehrinhalte, allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen, sowie seminaristische Unterrichtsformen vorgesehen werden, wobei die Gesamtstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen um nicht mehr als 10% gegenüber dem in der Stundentafel jeweils vorgesehenen Stundenausmaß reduziert werden dürfen. Der Unterricht kann auch in geblockter Form angeboten werden.
Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Lehrgängen für Berufstätige um ein oder zwei Semester verlängert werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann bei Lehrgängen für Berufstätige im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
In der verbindlichen Übung „Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen“ und soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür die Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff) zu erlassen, wobei das Bildungsziel des Lehrganges für Inklusive Elementarpädagogik, besondere einschlägige Interessen der Schüler bzw. der Studierenden sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes zu beachten sind.
Falls im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände oder verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung sowie die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen in Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen ein höheres Stundenmaß vorgesehen ist, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In allen Fällen sind in diesem Zusammenhang folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
- 1. Auf die Bildungsaufgabe des Lehrganges für Inklusive Elementarpädagogik ist Bedacht zu nehmen.
- 2. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Pflichtgegenstände und verbindlicher Übungen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler bzw. der Studierenden sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.
- 3. Bei der Lehrplangestaltung der verbindlichen Übung „Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen“ und bei der Schaffung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fächerübergreifendem Charakter umfassen) ist auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.
- 4. Die verbindliche Übung „Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen“ ist entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuzuordnen.
- 5. Die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen, die im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen geschaffen werden, sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuss keine Aufteilung der Gesamtstunden auf die Semester trifft bzw. Lehrplanbestimmungen für die verbindliche Übung „Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen“ erlässt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
IV. Stundentafel 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
Stundenausmaß (4-6 Semester) | Lehrver- pflichtungsgruppe1a) | |
Ausbildungsbereich A | ||
a) Pflichtgegenstände | ||
Religion | 60 | (III) |
Pädagogik | 100 | II |
Psychologie | 90 | II |
Soziologie | 30 | II |
Rechtskunde | 15 | III |
Medizinische Grundlagen und therapeutische Konzepte | 140 | II |
b) Verbindliche Übungen | ||
Berufsfeldkunde | 30 | IV |
Ausbildungsbereich B | ||
a) Pflichtgegenstände | ||
Integrative Didaktik | 114 | II |
Arbeitsweisen interdisziplinärer Frühförderung | 85 | II |
Methoden und didaktische Umsetzung | 300 | III |
b) Verbindliche Übungen | ||
Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen1) | 30 | II-IV2) |
Bewegungserziehung und Musisch-kreative Arbeitsweisen | 114 | IVa |
Ausbildungsbereich C | ||
a) Pflichtgegenstände | ||
Berufsfeldpraxis3) | 226 | III |
b) Verbindliche Übungen | ||
Besprechung der Praktika | 56 | III |
Supervisionspraxis | 85 | III |
Kommunikationspraxis | 85 | III |
Interdisziplinäre Fallbesprechungen | 30 | III |
Gesamtstundenzahl | 1590 | |
c) Freigegenstände und unverbindliche Übungen1) | II-IV4) | |
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1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Entsprechend der schulautonomen Zuordung zu einem Pflichtgegenstand oder zu einer verbindlichen Übung aus dem Ausbildungsbereich A, B oder C.
3) Praxiswochen: Zuzüglich zum Pflichtgegenstand „Berufsfeldpraxis“ acht Wochen Blockpraktika im Gesamtausmaß von 240 Stunden während der Ausbildung.
4) Entsprechen der schulautonomen Zuordnung zu einem Pflichtgegenstand oder zu einer verbindlichen Übung.
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V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a Katholischer Religionsunterricht:
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 278/2016 in der geltenden Fassung.
b Evangelischer Religionsunterricht
- 1. Semester (1 Wochenstunde),
- 2. Semester (1 Wochenstunde),
- 3. Semester (1 Wochenstunde),
- 4. Semester (1 Wochenstunde):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erarbeitung eines biblisch-theologischen Verständnisses vom Wert des Menschen vor Gott als Begründung für eine liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind. Erhebung der Möglichkeiten und Grenzen der intellektuellen Aufnahmefähigkeit der behinderten Kinder für biblische Aussagen. Einübung des Frömmigkeitvollzuges als Begegnung mit der Heilswirklichkeit.
Lehrstoff:
Exegese ausgewählter biblischer Texte, durch welche die Verantwortung für das behinderte Kind geweckt und gestärkt und in ersten Ansätzen dem Kleinkind das Gefühl der Geborgenheit in der Gemeinde Jesu Christi vermittelt werden kann. In Querverbindungen zum Ausbildungsbereich B Anregungen zu einer behindertenspezifischen Religionspädagogik.
Umsetzung biblischer Texte in die Form des verkündigenden Erzählers, die vor allem zur Begegnung mit biblischen Einzelgestalten führt. Erschließung schlichten liturgischen Lebens; Feiern, Feste, Gebet, Lied, Spiel.
Didaktische Grundsätze:
Es wird die besondere Aufgabe sein, den Menschen, die bereit sind, mit behinderten Kleinkindern zu arbeiten, im Gegensatz zu der in der Gesellschaft verbreiteten Ablehnung und Verständnislosigkeit gegenüber diesen Kindern die Gewissheit für ihren beruflichen Auftrag zu geben und sie zu befähigen, nicht nur den Kindern, sondern auch den Eltern vom Evangelium her seelsorgliche Hilfe zu leisten.
Da die intellektuelle Belehrung der Kinder eher im Hintergrund stehen wird, ist vielmehr aufzuzeigen, dass gerade für diese Kinder religiöses Vorleben wesentlich sein muss, durch das die Kinder angesteckt werden sollen zur Gewissheit, „dass ich einen Heiland habe“. Der Erzieher wird hier in besonderer Weise nach seiner eigenen Frömmigkeit gefragt.
c Altkatholischer Religionsunterricht
- 1. Semester (1 Wochenstunde),
- 2. Semester (1 Wochenstunde),
- 3. Semester (1 Wochenstunde),
- 4. Semester (1 Wochenstunde):
Allgemeines Bildungsziel:
- Erarbeitung des Verständnisses vom Wert des Menschen vor Gott und liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind, Achtung vor allem Leben.
- Befähigung der Sonderkindergärtnerinnen auch den Eltern vom Evangelium her Hilfe zu geben.
Lehrstoff:
- Erheben der Möglichkeit, wieweit die Behinderung die intellektuelle Aufnahmefähigkeit für biblische Aussagen zulässt, Erkennen der Grenzen.
- Umsetzen biblischer Texte in einfache Erzählungen.
- Einbeziehung des Kindes in das Leben der Kirchengemeinde bei Feiern, Festen, Gebeten usw.
Didaktische Grundsätze:
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze auch für Religion, soweit es dieser Gegenstand zulässt.
d Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
g Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
LEHRSTOFF
Ausbildungsbereich A
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes im Ausbildungsbereich A ist es, den Absolventen des Lehrganges für Inklusive Elementarpädagogik theoretisches Grundlagenwissen zum Verständnis von Entstehungsbedingungen und von Erscheinungsformen von Behinderung und devianten Verhaltensweisen zu vermitteln. Weiters sollen grundlegende Kenntnisse über Möglichkeiten der Behandlung, Förderung und Unterstützung von behinderten und auffälligen Kindern und deren Angehörigen im gesellschaftlichen Kontext vermittelt werden; dadurch sollen die Schüler bzw. die Studierenden befähigt werden, adäquate pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu verwirklichen.
Die Schüler bzw. die Studierenden sollen sich mit theoretischen Konzepten und Modellen kritisch auseinander setzen und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes, deren Relevanz für die Problembewältigung im Rahmen der Praxis kennen lernen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen des Ausbildungsbereiches A verlangt nach einer urteils- und erkenntnisbildenden Auseinandersetzung sowohl in den einzelnen Unterrichtsgegenständen als auch im interdisziplinären und fächerübergreifenden (ausbildungsbereichsübergreifenden) Austausch.
Zur Erarbeitung spartenübergreifender Gemeinsamkeiten bedarf es einerseits eines konzipierten Vernetzungsplanes der Lehrinhalte, andererseits aber auch der kooperativen Unterrichtsgestaltung. Der Ausbildungsbereich A hat auf Erziehungssituationen unter erschwerten Bedingungen vorzubereiten.
Wissen und Einsicht in allgemeine objektive Gegebenheiten aus verschiedenen Disziplinen sollen dem Verständnis komplexer Zusammenhänge und Prozesse dienen und den Blick für die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Handelns eröffnen.
Neben selbständigem Arbeiten der einzelnen Schüler bzw. Studierenden sowie in der Gruppe ist der Literaturaufbereitung (einschließlich der Nutzung von Informationstechnologien) ein besonderer Stellenwert beizumessen. In einzelnen Unterrichtsgegenständen bzw. gegenstandsübergreifend können Projekte durchgeführt werden. Der Persönlichkeitsbildung muss besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Fortschritten im Bereich der Sonderpädagogik gerecht zu werden, muss das Interesse an berufsbezogenen Veranstaltungen eingebracht werden (Vorträge, Tagungen, Seminare, Exkursionen, Einladungen von Experten).
Die künftigen Absolventen sollen befähigt werden, auch unter erschwerten Bedingungen und den gegebenen Bedürfnissen des aktuellen Berufsfeldes im konkreten Fall zu entscheiden, um so ihre pädagogische Professionalität unter Beweis zu stellen. Praxisorientierte Ausbildung, verstanden im Angebot theoretischer Inhalte, muss verschiedene wissenschaftliche Ansätze erschließen, auf deren Basis Praxiskompetenz für berufliches Handeln erworben werden kann, welches sich jeweils auf der Grundlage eines Menschenbildes vollzieht.
Die laufende kritische Reflexion des theoretischen Wissens, in Verbindung mit praktischen Erfahrungen (auch unter Hinweis auf Methoden der berufsbegleitenden Reflexion), ist zu gewährleisten.
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
Lehrstoff:
PÄDAGOGIK
Kritisch-historische Klärung von Begriffen und Ansätzen (zB Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Sonderpädagogik, Heilpädagogik, Integrationspädagogik, Behinderung, Störung, Schweregrad) und dahinter stehende Anthropologien;
Integrationspädagogik (zB Prinzipien, Integration als lebenslanger Prozess);
berufsethische Grundlagen;
Normalisierung als grundsätzlicher Auftrag;
Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention-KRK);
das Recht des behinderten Menschen auf Erziehung und Bildung;
Bedeutung der Selbstbestimmung als Menschenrecht;
Stellung des behinderten Menschen in der Gesellschaft (WHO-[World Health Organisation]Kriterien);
Bedeutung von Haltungen und Einstellungen gegenüber anderen Menschen;
Analyse negativer Folgen von Ausgrenzung (zB Vorurteile, Stigmatisierung, Überwindung von Defekt-, Therapie- und Symptomorientierung);
die besondere Situation behinderter Kinder und deren Eltern, Auswirkungen der pränatalen Diagnostik;
Gemeinwesenarbeit (zB Umgang und Einbeziehung von Eltern);
positive Modelle zur Bewältigung diverser Problem-Konstellationen;
Selbstverständnis, Berufsbild, Anforderungsprofil, Team-Fähigkeit;
Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kooperation der Fachbereiche;
Pädagogische Diagnostik in Verbindung mit den Pflichtgegenständen „Medizinische Grundlagen und therapeutische Konzepte“ sowie „Psychologie“ (zB Förderdiagnostik; Ausfälle oder Störungen von Funktionsbereichen);
Bedeutung des Spieles für die Entwicklung des Kindes;
Bedeutung der Sexualität für den Aufbau der Personstruktur;
Teamentwicklung/Teamarbeit-Spannungsfeld zwischen Autonomie, Kooperation und Führung;
Qualitätssicherung in sozialen Einrichtungen;
sonderpädagogische Maßnahmen im Schulbereich;
Ansätze wissenschaftlichen Arbeitens (zB Literaturkenntnis, Zitierung).
PSYCHOLOGIE
Psychologische Gesichtspunkte von Behinderung; Normalisierung; unterschiedliche Arten und Schweregrade von Behinderung;
Grundbegriffe der allgemeinen Psychologie und der Entwicklungspsychologie im Zusammenhang mit Behinderung und Verhaltensauffälligkeit; Abgrenzung zu anderen Wissenschaften;
Behinderung als bio-, psycho-, soziales Problem; systemökologisches Verständnis für Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten; Psychosoziale Entwicklung und Behinderung;
Psychosomatik;
Erkenntnisse der Tiefenpsychologie als Grundlage für das Verständnis auffälliger und abweichender Verhaltensweisen sowie für die Selbsterkenntnis;
Störungen in einzelnen Entwicklungsbereichen und Interdependenzen einzelner Bereiche; sekundäre Störung als Folge primärer Behinderung;
Auseinandersetzung mit verschiedenen psychotherapeutischen Theorien;
Psychologische Beobachtungs- und Testverfahren, Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen, Entwicklungs-, Förder- und Kompetenzdiagnostik;
Lernpsychologisch orientierte Verfahren zur Förderung und Behandlung behinderter und verhaltensauffälliger Kinder;
Sozialpsychologie;
theoretische und methodische Grundlagen der Arbeit mit Gruppen – die Gruppe als Lernfeld sozialer Konfliktlösungsmodalitäten, Lernen als soziales Lernen;
Psychologische Erklärungsmodelle und von diesen abgeleitete Behandlungsmöglichkeiten für deviante Verhaltensweisen;
Aggression und Autoaggression;
Lern- und Leistungsstörungen;
Sozioemotionale Störungen;
depressive, phobische und zwanghafte Entwicklungen bei Kindern;
Behinderung und Familie – unterschiedliche familientheoretische Konzepte;
Entstehung, Struktur und Behandlung von Familienkonflikten;
Familienstützende Maßnahmen für Familien mit behinderten Kindern;
Trauerarbeit;
(Haus‑)Frühförderung und Familie, Zusammenarbeit mit den Eltern;
Entwicklungspsychologische Konzepte der Frühförderung;
Die Bedeutung des Spiels für die Förderung und Behandlung behinderter und verhaltensauffälliger Kinder.
Burn-Out-Syndrom.
SOZIOLOGIE
Kritische Auseinandersetzung mit Grundbegriffen und Grundzügen der Soziologie (insbesondere Verhältnis Sozialisation – Erziehung);
Einfluss relevanter gesellschaftlicher Strukturen (soziale Rollen, soziale Schichten, soziale Institutionen, Familienformen ua.);
Gesellschaftliche Einstellung zu Randgruppen bzw. Behinderten sowie Reaktionen (zB Meinungsbildung, gesellschaftliches Bewusstsein, Verantwortung, Vorurteilsabbau, Selbsthilfegruppen);
Stellung von Behinderten in Familie und Gesellschaft; Familien mit behinderten Kindern;
Bedeutung von Isolation, Separation, Koexistenz, Kooperation, Integration;
Einblick in die Gruppendynamik speziell aus sozialpädagogischer Sicht: Gruppe, Gruppenprozess, soziale Normen, abweichendes Verhalten, Kohäsion, soziale Distanz ua.;
Exemplarisches aus der Entwicklung der Sozialisationsforschung im Bezug zur Gegenwart.
RECHTSKUNDE
Rechte der Behinderten;
Rechte und Pflichten der Eltern;
Sozialhilferecht;
gesetzliche Grundlagen zur Integration und Frühförderung;
Bescheide und Rechtsmittelverfahren im Verwaltungsbereich;
Volksanwaltschaft, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Patientenanwaltschaft, Behindertenanwaltschaft;
Jugendwohlfahrt und Jugendschutz;
Sachwalterrecht;
Verträge im Arbeitsbereich;
Berufsberechtigungen;
zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung (Strafmündigkeit, Aufsichtspflicht);
Quälen, Vernachlässigen und sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen;
einschlägige schulrechtliche Bestimmungen (zB sonderpädagogischer Förderbedarf);
organisatorische und institutionelle Grundlagen des Gesundheitswesens.
MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN UND THERAPEUTISCHE KONZEPTE
Der Pflichtgegenstand „Medizinische Grundlagen und Therapeutische Konzepte“ bezieht sich primär auf ärztliches Handeln, interdisziplinären Ansatz, Kooperation und Transparenz bezüglich unterschiedlicher Positionen und deren Akzeptanz.
Allgemeines:
Biopsychosoziales Modell;
WHO-Schemata betreffend die Differenzierung der Begriffe Krankheit (Disease), Schädigungen (Impairments), Fähigkeitsstörungen (Disabilities) und Beeinträchtigungen (Handicaps):
ICD-Systematik (ICD: Internationale Klassifikation der Krankheiten; International Classification of Diseases);
ICIDH-Systematik (ICIDH: Internationale Klassifikation der Krankheiten, Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen; International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps);
Gentechnik-Konvention (samt Zusatzprotokoll).
Ätiologieorientierte Systematik:
Grundzüge der Genetik einschließlich der genetisch determinierten Erkrankungen, numerische und strukturelle Chromosomenaberrationen, Erbgänge;
Grundzüge der Anatomie, Physiologie und der biologischen Entwicklung (einschließlich vorgeburtlicher Entwicklung und Geburtsverlauf; Frühgeburt), insbesondere des Zentralnervensystems (ZNS) und der Sinnesorgane sowie Ätiologie der Erkrankungen allgemeinmedizinischer Art des Nervensystems und der Sinnesorgane (Sinnesbehinderung).
Allgemeinmedizinische Themen:
Infektionserkrankungen und Impfungen, AIDS (Acquired Immuno Deficieny Syndrome);
Endokrinologie;
Erkrankungen der Atmungsorgane;
kardiovaskuläre Erkrankungen (Herzfehler);
Ernährung;
Erkrankungen des Verdauungstrakts;
Erkrankungen der Ausscheidungsfunktionen;
Unfälle und Vergiftungen;
einfache Notfallmaßnahmen;
häufige Symptome;
Psychosomatik.
Erkrankungen des ZNS:
Exogene pränatale Schädigungen, Dysgenesien, perinatal bedingte Erkrankungen, postnatal bedingte Erkrankungen, akute Krankheitsbilder, subakute Erkrankungen, chronische Erkrankungen;
Grundzüge neuromuskulärer Erkrankungen;
Grundzüge der Epileptologie;
Grundzüge der sozialen (proxymalen und distalen) Einflussfaktoren:
akute Belastungsreaktion, chronische Belastungsreaktion,
Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch;
Familie und Familienstruktur;
Elternpersönlichkeit.
Lebenslauforientierte Systematik:
Grundzüge betreffend spezifische Entwicklungsaufgaben in den Lebensphasen (prä-, postnatale Kontinuität, frühe Mutter-Kind-Beziehung, Triadische Beziehung, Kleinkindalter);
Grundzüge der psychodynamischen Krankheitsbilder:
Entwicklungskrise, neurotische Krise, Neurose;
Persönlichkeitsentwicklungsstörung;
Persönlichkeitsstörung;
Entwicklungspsychopathologie.
Symptomorientierte Systematik:
Grundzüge der Funktions- und Lokalisationslehre des ZNS einschließlich Transmitter-Systeme;
Grundzüge der Entwicklungsstörungen, -verzögerungen und Behinderungen (vor dem Hintergrund der idealtypischen Entwicklung:
motorische Entwicklung, sensomotorische Entwicklung, sensorische Entwicklung, Sprachentwicklung; kognitive Entwicklung;
Teilleistungsstörungen;
tief greifende Entwicklungsstörungen/Autismus;
psychosoziale Entwicklung: Affektregulation, Ich-Entwicklung -
Über-Ich-Entwicklung;
Entwicklung der Abwehrmechanismen;
Selbst-Objektrepräsentanz;
Wissens- und Überzeugungssysteme;
Kreativität;
Bindung;
Abriss der klinisch-deskriptiven Diagnostik psychischer Erkrankungen: externalisierende Störungen, internalisierende Störungen, Psychosomatik, Psychosen.
Diagnostische/therapeutische Instrumente (Diagnosekriterien und Diagnoseinstrumente in den einzelnen Kapiteln)
Ärztliches Gespräch/Anamnese;
Allgemeinmedizinischer Status;
Neurologisch-psychiatrischer Status;
Apparative Hilfsuntersuchungen;
Befunddokumentation/Besprechung/Strategieplanung;
Prinzipien und Möglichkeiten der Pharmakotherapie;
Überblick über medizinische und medizinnahe Behandlungsmöglichkeiten jeweils in den einzelnen Kapiteln;
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie;
Psychotherapie;
Pharmakotherapie;
Stellung der Alternativmedizin;
Gesundheitspsychologie und klinische Psychologie;
Gesundheits- und Krankenpflege.
b VERBINDLICHE ÜBUNG
Lehrstoff:
BERUFSFELDKUNDE
Berufsfeld (zB Heilpädagogische- und Integrationsgruppen in Kindergärten, gestützte Einzelintegration durch mobile sonderpädagogische Zusatzbetreuung, Frühförderung in Zusammenarbeit mit Kindertagesheimstätten, Eltern bzw. Familien, Kliniken, Ambulatorien, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen);
unterschiedliche Aufgabenbereiche und Berufsformen im Bereich der Sonderkindergärten und Frühförderung unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten;
Organisationsarbeit;
Netzwerkarbeit; Kooperation und Abgrenzung mit anderen Disziplinen und Berufsgruppen;
Bedeutung der Rahmenbedingungen.
Ausbildungsbereich B
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ausgehend von den speziellen Voraussetzungen der Arbeit und den Aufgaben im künftigen Berufsfeld unter Einbeziehung der Ausbildungsbereiche A und C soll den Schülern bzw. den Studierenden die personale und fachliche Kompetenz einschließlich der Lernfelder zur sensomotorischen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Interdisziplinarität vermittelt werden. Ziel des Unterrichtes ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der didaktischen Bedingungs- und Entscheidungsfelder herauszuarbeiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit Methoden und dem damit verbundenen Menschenbild.
Didaktische Grundsätze:
Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind die Ausbildungsinhalte möglichst seminaristisch anzubieten, wobei Möglichkeiten der Selbsterfahrung für die Schüler bzw. die Studierenden anzubieten sind. Der Lehrstoff ist im jeweiligen Teilbereich in engster Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur, fachspezifischen Bildungsmitteln, Medien, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen uä. ist zu wecken und ist als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.
Die Inhalte des Pflichtgegenstandes „Methoden und didaktische Umsetzung“ sollen unter dem Aspekt der Anwendungsmöglichkeiten im Berufsfeld vernetzt, das Erkennen von Handlungsansätzen transparent gemacht und eine ressourcenorientierte, ganzheitliche Sichtweise vermittelt werden.
In Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen der Ausbildungsbereiche A und B sollen die Schüler bzw. die Studierenden angeleitet werden, die vorhandenen Fähigkeiten eines Kindes wahrzunehmen, zu stützen und unter Berücksichtigung individueller Förderbedürfnisse zu stärken.
Insbesondere bei den verbindlichen Übungen des Ausbildungsbereiches B ist zu beachten, dass Eigenaktivität und Selbsterfahrung die Grundlage für kreative Ausdrucksfähigkeit und Authentizität der im sonderpädagogischen Berufsfeld Tätigen sind.
Prozessorientiertes Arbeiten in unterschiedlichen Sozialformen ist anzustreben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass der Transfer der fachlichen Erkenntnisse aus Theorie und Praxis in den Berufsalltag angebahnt wird. Dazu ist überwiegend Blockunterricht erforderlich.
Exkursionen und Hospitationen sind fachlich zu betreuen.
Bei der verbindlichen Übung „Bewegungserziehung und musisch-kreative Arbeitsweisen“ sind die Lernfelder „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Bewegungserziehung und Psychomotorik“, „Bildnerisches Gestalten“ in annähernd gleichem Ausmaß zu unterrichten.
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
Lehrstoff:
INTEGRATIVE DIDAKTIK
Modelle und Perspektiven der Arbeit mit behinderten Kleinkindern und deren Familien;
Modelle und Konzepte institutioneller Betreuung;
Ziel, Inhalte und Beispiele für sozialintegrative Arbeit;
methodische Grundlagen integrativer Kindergartenarbeit;
Definition von Erziehungs- und Förderzielen, lernprozessorientierte Begleitung;
innere Differenzierung durch Individualisierung;
Beobachtung (Kriterien für freie Beobachtung, standardisierte Beobachtungsverfahren, Anwendung von Kompetenz-, Entwicklungs- und Förderdiagnostik, Diagnostik von Wahrnehmungsstörungen, Verwendung von Screeningverfahren, Beurteilungsbögen und Einschätzskalen, Kontrolldiagnose);
Systematische Anamneseerhebung, Entwicklungs-, Sozial- und Familienanamnese;
Teamarbeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit im internen Team und mit externen Fachkräften;
Begleitung und Arbeit mit Eltern (zB Trauerarbeit, Selbsthilfegruppen);
Eröffnen von Sichtweisen für das Spannungsfeld zwischen kindlichen und bezugspersonorientierten Bedürfnissen;
Nahtstellenproblematik;
Planung, Reflexion und Evaluation der Arbeit.
ARBEITSWEISEN INTERDISZIPLINÄRER FRÜHFÖRDERUNG
Unterschiedliche Ebenen im Bereich der Frühförderung;
Mehrdimensionalität in der Kind-, Eltern-, Familien und Systemorientierung;
Kenntnis unterschiedlicher Arbeitsansätze, Arbeitsfelder, Methoden und Einflussfaktoren in der Frühförderung unter dem Aspekt der fachlichen Aktualisierung und deren Qualitätssicherung;
Aufgabenbereiche der interdisziplinären Frühförderung;
Arbeit im System Familie;
Ansätze und Konzepte der Zusammenarbeit mit Familie und Beratungssystem;
Erfordernisse der dialogischen Arbeit im Prozess der Frühförderung (wie zB Erstgespräch, Anamnese, Förderdiagnostik, Beobachtung, Förderverlauf, Umfeldarbeit, Integration);
Evaluierung und Dokumentation der eigenen Tätigkeit.
METHODEN UND DIDAKTISCHE UMSETZUNG
Bereichsübergreifende Grundlagen:
Ansätze der (Sonder)pädagogik und ihre Umsetzung im Kontext im Berufsfeld der Sonderkindergärten: zB bedürfnisorientierte-kindzentrierte Sichtweise, handlungsorientierte-ganzheitliche Sichtweise, familienorientierte-ökologische Sichtweise, prozessorientierte-dynamische Sichtweise, ressourcenorientierte Sichtweise im Hinblick auf die Förderbedürfnisse unterschiedlicher Kinder;
aufbauend auf den Ausbildungsbereich A: Begriffserklärung, Ursachen, Erscheinungsbilder und Erlebniswelt für Kinder mit Behinderungen, Störungen, Auffälligkeiten, Beeinträchtigungen und besondere Bedürfnisse;
Auseinandersetzung mit der Erzieherpersönlichkeit, Übertragung und Gegenübertragung; Beobachtung und Wahrnehmung der eigenen Person und des Kindes;
didaktische Umsetzung der Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie (sowohl ganzheitlich als auch entsprechend den Spezifika in den unterschiedlichen Bereichen), entwicklungslogisches Denken und Planen für das einzelne Kind;
sozial-dynamische Prozesse: die Gruppe als Erlebnis- und Erfahrungsraum zur Nutzung situativer Lernmöglichkeiten, Impulse zur Entwicklungsförderung, Einbau des Fördergeschehens in die Gruppe, pädagogische Intentionen und daraus resultierende Handlungen in und durch die Gruppe;
Prophylaxe, soziale Netzwerke, Frühförderung und Integration;
Erfassen der kindlichen Lebensbiografie und deren individueller Ausdrucksform, Erstellung individueller Förderprogramme;
Maßnahmen zur Vermittlung realitätsnaher Umwelterfahrungen, lebenspraktische und lebenswirkliche Erziehung, Erfahrungserschwerung durch nicht wahrnehmbare Umweltsignale;
Primär- und Sekundärbehinderung, Folgeerscheinungen, Problematik der Mehrfachbehinderung, deren anhäufende und kumulierende Ausprägung/Ausformung und deren Methoden (zB schwerst-mehrfach behinderter Kinder, taub-blinder Kinder);
Arbeit im Kontext und topologische Perspektive zur Erfassung der Problematik und die daraus folgende pädagogische Begleitung – Förderung, förderdiagnostische Hilfe, Möglichkeiten der Beobachtung – Umgang mit Entwicklungsraster, Beobachtungsbögen, Beobachtung und Beschreibung gruppendynamischer und psychodynamischer Prozesse und Faktoren;
Einschätzen von Aktion, Reaktion und Erscheinungsbild des Kindes;
Problematik von Kindern mit Schwierigkeiten, deren Störungs- und Erscheinungsbild nicht benannt werden kann – Beschreibung des kindlichen Verhaltens – Entwicklung von Handlungsorientierung und daraus resultierender Erwerb der Arbeitsfähigkeit;
Bedeutung von Beziehung-, Spiel- und Sprachanbahnung;
Formen des Kontaktes und der Interaktion (Erwachsener – Kind, Kind – Kind);
Erwerb von Kommunikationskompetenz: Kommunikationsmöglichkeiten, individuelle Ausdrucksformen des Kindes aktivieren und ausbauen, Kommunikationsmuster – Kommunikationsverhalten (zB non-verbale Kommunikation, Vorsprachverständnis, Sprachkompetenzerwerb, sprachliche Assoziationen);
Adaptierung von Spielmaterial, Bildungsangeboten und Raum, um Lernbedingungen zu schaffen; Orientierung in Raum und Zeit entsprechend den Möglichkeiten von unterschiedlichen Kindern;
Einsatz von speziellen Materialien, Behelfen, Medien, Geräten (zB Hörgeräte, Computer, Rollstuhl, S-Indikator, orthopädische Behelfe, Leuchttisch);
Unterstützung der Autonomiebestrebungen des einzelnen Kindes;
Spannungsfeld: Therapie-Pädagogik-Didaktik;
Einblick in unterschiedliche Ansätze: zB Psychomotorik, Feldenkrais, Tomatis, Motopädagogik, Montessoripädagogik, Erlebnispädagogik, Musiktherapie, Kunsttherapie.
Spezifika im auditiven Bereich:
Sprachvermittlungsmethoden, Gebärden, Manualsysteme, Fingeralphabet;
Hörerziehung (Restsinnschulung), technische Kommunikationshilfen, Betreuung von Kindern mit dem Cochlea-Implantat;
Methoden zur Vermittlung von Inhalten (Erlebnissen), Unterstützung des Verstehens.
Spezifika im basal-pflegerischen Bereich:
Konzepte zur Förderung schwer mehrfach behinderter Kinder; basale Stimulation, Snozelen, Erhalten von Lebensqualität,
Förderpflege, Essen, Trinken, Palliativpflege, Hygiene, Lagerung und Sondieren, Basisfunktionen.
Spezifika im kognitiv-perzeptiven Bereich:
Diskrepanz zwischen Lebensalter und Entwicklungsalter und daraus Aufbau einer entwicklungslogischen Didaktik;
sensorische Integration, gespürte Informationsvermittlung nach Affolter;
Adaptierung der Methoden der Kindergartendidaktik – Zerlegung in Klein- und Kleinstschritte;
Methoden der praktischen Bildbarkeit;
Wahrnehmungsstörung – Schulung der Sinne.
Spezifika im kommunikativ-sprachlichen Bereich:
Aufbauend auf den Ausbildungsbereich A: Kenntnisse von Sprachauffälligkeiten bzw. einzelner Sprach-, Stimm- und Sprechstörungen (zB Dyslalie, Rhinophonie, Poltern, Stottern, Dysgrammatismus);
Kenntnisse unterschiedlicher Therapieformen.
Spezifika im motorischen Bereich:
Handling entsprechend dem Erscheinungsbild des Kindes;
Therapieformen (zB Bobath, Voita, Petö);
integrative Körpertherapie, Mobilität, Statik und Lokomation;
Psychosomatik.
Spezifika im sozial-emotionalen Bereich:
Ängste und soziale Unsicherheiten;
Aggression, kindliche psychosomatische Symptome, Hyperaktivität, Deprivation, Misshandlung-Missbrauch, Hochbegabung;
familiale Desintegrationspotenziale;
Methoden: zB Verhaltenstherapie, Spieltherapie, Theraplay, Interaktionsmethode.
Spezifika im visuellen Bereich:
Visuelle Stimulation (Restsinnschulung), low and vison training; Blindentechniken, Mobilitätstraining, lebenspraktische Erziehung.
b) VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Lehrstoff:
ERGÄNZENDE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Ergänzende, spezialisierende oder vertiefende Fachbereiche für die Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.
Die Auswahl konkreter Inhalte erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
BEWEGUNGSERZIEHUNG UND MUSISCH-KREATIVE ARBEITSWEISEN
Kennen lernen unterschiedlicher therapeutischer Aspekte in Theorie und Praxis.
Rhythmisch-musikalische Erziehung:
Die spezielle Bedeutung der Rhythmisch-musikalischen Erziehung bei Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen als eine auf ganzheitliche Erziehung ausgerichtete Methode sowie deren (therapeutische) Möglichkeiten in der Einzel- und Gruppenarbeit;
Musikhören und damit verbundene Wirkung;
gezielter Einsatz der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Erleben, Erfahren und Gestalten für die Bereiche Motorik, Wahrnehmung, Sprache, Fantasie und Sozialverhalten;
stimmliche Ausdrucksmöglichkeiten;
Selbsterfahrung und Improvisation mit Musik und Bewegung mittels elementarer Musikinstrumente und Rhythmikmaterialien zur Förderung des kommunikativen und sozial-integrativen Ausdrucksvermögens;
Planen, Durchführen und Reflektieren gezielter, den Kindern mit speziellem Förderbedarf entsprechender Abläufe;
Sensibilisierung für die differenzierte Beobachtung, Analyse und Auswertung, Erweiterung der Kenntnisse durch einschlägige Fachliteratur.
Bewegungserziehung und Psychomotorik:
Spezifische Probleme der Bewegungserziehung unter Berücksichtigung der verschiedensten Beeinträchtigungen;
Psychomotorik als eine Form umfassender Entwicklungsförderung, bei der Bewegung und Wahrnehmung einen zentralen Stellenwert einnehmen;
Grundlagen der Psychomotorik in Praxis und Theorie kennen lernen, erproben und umsetzen;
Selbsterfahrung in den Bereichen:
Körpererfahrung: extero- und propriozeptive Wahrnehmung, grundlegende Bewegungsformen in allen Raumebenen;
Sozialerfahrung: Selbstkonzept im Bezug zur personalen Umwelt; Paar-, Klein- und Großgruppenaktivitäten;
Materialerfahrung: Auseinandersetzung mit der dinglichen Umwelt; Experimentieren und Gestalten mit Materialien, Materialbeschaffenheiten und -eigenschaften;
Erkennen von Anwendungsgebiete im Rahmen heilpädagogischen Handelns;
Erwerben von Kenntnissen zur sicheren Verwendung standardisierter Geräte;
Vernetzung des psychomotorischen Konzeptes mit anderen Fördermethoden;
Betrachtung dieser Fördermethoden aus dem Blickwinkel der psychomotorischen Entwicklungsförderung;
aufbauend auf dem Überblick über die Entwicklung der Motorik bis zum 6. Lebensjahr Querverbindungen zu einzelnen Teilbereichen der kindlichen Entwicklung herstellen;
Beobachtung des kindlichen Bewegungsverhaltens als diagnostisches Mittel, Erstellung diagnostischer Inventare zur Beobachtung der kindlichen Motorik in alltäglichen Lebens- und Spielsituationen unter Zuhilfenahme von Fachliteratur.
Vernetzung im interdisziplinären therapeutischen Team.
Auffinden von Möglichkeiten des Einbauens kurzer Übungssequenzen in den Tagesablauf:
spielerischer Einsatz von gesundheitsgymnastischen Übungen, entspannende, lockernde, dehnende und kräftigende Übungen aus den verschiedensten Ansätzen, Koordinationsübungen;
verschiedenste Methoden und Ansätze im Bereich der Motorik;
Adaptierung von Kreis- und Bewegungsspielen sowie Tänzen, um ein integratives Miteinander von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten zu ermöglichen;
Bewegungsanbahnung in der Frühförderung;
Prophylaxe (Vorbeugung) gegen berufsbedingte Wirbelsäulenbeschwerden (Rückenschonendes Verhalten; Haltungsschulung).
Bildnerisches Gestalten:
Themen, Techniken und Arbeitsprozesse, die in besonderer Weise für Förderung und Integration geeignet sind in spezieller Weise den taktilen, kinästhetischen und vestibulären Bereich ansprechen:
Ästhetisches Gestalten als Ausdrucksmittel im Sinne konstruktiven Umgangs mit Aggressionen und Ängsten;
persönliche Auseinandersetzung mit der Lebenssituation „Behindertsein“, wahrnehmen eigener Gefühle, Ängste, körperlicher Empfindungen und bildhaftes Umsetzen dieser Erfahrungen;
Kennen lernen unterschiedlicher kunst- und gestaltungstherapeutischer Aspekte in Theorie und Praxis;
Thematisierung und Einfühlung in die Bildwelt entwicklungsbehinderter Menschen.
Kennen lernen von bildnerischen Arbeitsweisen:
Techniken des Malens, Zeichnens, Druckens und Collagierens und deren Kombinationen;
plastisches und dreidimensionales Gestalten (zB Ton, Papiermaschee, Sand, Wasser);
Bau- und Konstruktionsspiele (zB Verwendung von vorstrukturiertem und Recycling-Material);
Herstellen von einfachem Spielzeug und einfachen Spielfiguren;
Techniken unter Einbeziehung des Zufalls (zB Decalcomanie, Drip-painting);
Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Lockerungsübungen mit bildnerischen Mitteln;
Reflexion von Arbeitsprozessen und deren Ergebnissen;
Umgang mit Bildern (zB Kunstwerke, Kinderzeichnungen, Werbematerial).
Ausbildungsbereich C
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Lehrgangsteilnehmer sollen befähigt werden, ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit eigenständig und verantwortungsbewusst gemäß dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand der Fachwissenschaftsbereiche durchzuführen.
Der gesamte Unterricht soll die Schüler bzw. die Studierenden auf die Arbeit im interdisziplinären Team in den unterschiedlichen Bereichen des Berufsfeldes einschließlich der Hausfrühförderung vorbereiten sowie Gesprächs- und Beratungskompetenz vermitteln.
Didaktische Grundsätze:
In enger Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen der Ausbildungsbereiche A und B sollen die Praktika den Schülern bzw. den Studierenden Einblick in das Berufsfeld vermitteln und Gelegenheit bieten, möglichst vielfältige Erfahrungen zu sammeln.
Dabei sollen sie die Berufsidentität aufbauen und ihre Rolle im interdisziplinären Team finden.
Die Praktika sollen überwiegend in geblockter Form abgehalten werden, um möglichst realitätsnahe Bedingungen zu gewährleisten.
Durch regelmäßige Beratung und Reflexion sollen die Schüler bzw. die Studierenden zunehmende persönliche und fachliche Kompetenz in ihrem pädagogischen Handeln erwerben.
a) Pflichtgegenstand
Lehrstoff:
BERUFSFELDPRAXIS
Praxis in verschiedenen Institutionen des Berufsfeldes;
Anleitung zur differenzierten Beobachtung (Einzelkind, Gruppe, Erzieherverhalten);
handlungsorientierter Transfer der theoretischen Ausbildungsinhalte;
Planung, Umsetzung und Reflexion konkreter Vorhaben;
Anlegen und Führen von Arbeitsunterlagen;
Zusammenarbeit mit Eltern sowie mit dem engen, erweiterten und interdisziplinären Team;
Besprechung der gesammelten Erfahrungen der praktischen Arbeit in den Praxisstätten.
b) VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Lehrstoff:
BESPRECHUNG DER PRAKTIKA
Reflexion der Erfahrungen aus der Praxis, kritische Selbstreflexion, Eröffnen unterschiedlicher Sichtweisen;
Auswertung von Beobachtungsaufzeichnungen, Fallbesprechungen;
Informationsaustausch über die aus der Praxis erworbenen Erkenntnisse;
Auseinandersetzung mit Planung der Arbeit unter Berücksichtigung der Realität.
SUPERVISIONSPRAXIS
Reflektieren des eigenen Verhaltens in Erziehungs-, Berufsfeld- und Lebenssituationen;
Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle im Team;
Auseinandersetzung mit der Berufsidentität;
Entwicklung von Strategien zur Bewältigung des Berufsalltags.
KOMMUNIKATIONSPRAXIS
Grundlagen der Kommunikation;
Feed-back-Regeln;
Das aktive Zuhören;
Chairmanship;
Beschäftigung mit der eigenen Familiengeschichte;
Zugang zur eigenen Kindheit;
Gesprächsführungstechniken;
die Nicht-direktive Beratung;
Üben von Beratungsgesprächen im Sinne C. Rogers;
Moderationstechniken:
Erkennen und Umgang mit gruppendynamischen Phänomenen;
Konfliktmanagement.
INTERDISZIPLINÄRE FALLBESPRECHUNGEN
Fallbezogene Informationen sammeln, ordnen, strukturieren und nach ihrer Bedeutung für die Fragestellung gewichten;
Diskussion verschiedener Perspektiven und Sichtweisen;
Ziehen von Konsequenzen für pädagogisches Handeln;
Schriftliche Aufarbeitung von Falldarstellungen.
c FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler bzw. die Studierenden sollen
- ergänzende berufsspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben;
- sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.
Lehrstoff:
Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.
Die nähere Beschreibung der Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff) erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2017
Gesetzesnummer
20000090
Dokumentnummer
NOR40192080
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