Bewilligungsverfahren für Bakensender
§ 31.
Dem Antrag ist eine technische Beschreibung des Bakensenders sowie ein technisches Zusatzblatt anzuschließen, aus welchem die zu übertragenden Informationen sowie die nachstehenden Daten hervorgehen:
Standort
Geographische Koordinaten, auf Sekunden genau (WGS84)
Sendefrequenz (MHz)/Kanalbezeichnung
Sendeleistung/Strahlungsleistung (W)
Fernsteuer-Empfänger: Frequenz
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2018
Gesetzesnummer
10012930
Dokumentnummer
NOR40102477
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