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§ 15 Straßenverlauf der A 1 West Autobahn - Anschlußstelle Loosdorf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.11.1998

Die Anschlußstelle „Loosdorf'' der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Loosdorf und Hürm wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle „Loosdorf'' liegt zwischen AB-km 74,00 und AB-km 75,00 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 5246 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Loosdorf und Hürm aufliegenden Planunterlagen im (Plan Nr. A1/23-97 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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