Kostenblatt
Anlage3
gem. § 11 Abs. 6b Führerscheingesetz
Name: | Familienname, Vorname | DVR: 9999999 |
Geb. am: | TT.MM.JJJJ | Antragsnummer: 06/000000 |
Straße: | Straße 1 | Datum: TT.MM.JJJJJ |
PLZ/Ort: | 9999 Ort |
Sie haben am TT.MM.JJJJ einen Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse(n) XX gestellt. Es sind folgende Kosten entstanden:
Kostenart | Betrag | |
Führerscheingebühr | € | 0,00 |
Prüfgebühr | € | 0,00 |
Expressherstellung | € | 0,00 |
Gebühren Veröffentlichungen | € | 0,00 |
Summe: | € | 0,00 |
Achtung!
Falls Sie diesen Zahlschein nicht verwenden, sind die Kundendaten 980600000099 unbedingt als Verwendungszweck anzugeben, andernfalls kann der eingezahlte Betrag nicht zugeordnet werden und Sie erhalten unter Umständen den Scheckkartenführerschein nicht oder verspätet! Der mit diesem Kostenblatt ausgehändigte vorläufige Führerschein gilt für die Dauer von vier Wochen; diese Frist kann nicht verlängert werden.
Erst nach korrekter Entrichtung sämtlicher auf diesem Kostenblatt angeführten Gebühren wird die Behörde die Herstellung des Scheckkartenführerscheines und die Zustellung an Sie veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verwaltungsbehörde
Zusatzdokumente: image001
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