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Artikel 5 Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Artikel 5

Die Kommission, die Unterkommission und die Arbeitsgruppen fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.

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