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Luftverkehrsabkommen (Mexiko)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1996

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Mexiko)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Mexiko)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 90/1996

Typ

Vertrag – Mexiko

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1996

Unterzeichnungsdatum

27.03.1995

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN

StF: BGBl. Nr. 90/1996

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 19 des Abkommens wurden am 2. Mai 1995 bzw. 22. Jänner 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. März 1996 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten,

in diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt, als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

haben folgendes vereinbart:

___________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012606

Dokumentnummer

NOR11012980

alte Dokumentnummer

N9199653580J

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