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Luftverkehrsabkommen (Mexiko)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Mexiko)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 90/1996
Typ
Vertrag – Mexiko
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.03.1996
Unterzeichnungsdatum
27.03.1995
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN
StF: BGBl. Nr. 90/1996
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 19 des Abkommens wurden am 2. Mai 1995 bzw. 22. Jänner 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. März 1996 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten,
in diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt, als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
___________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Gesetzesnummer
10012606
Dokumentnummer
NOR11012980
alte Dokumentnummer
N9199653580J
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