Anlage 1
Sachgebiete der Prüfung
A. Güterbeförderung
- 1. Recht:
Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
- a) Grundsätze des Zivilrechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechtes, des Frachtrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes),
- b) Beförderungsverträge (CMR),
- c) Versicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- und Fahrzeuginhabers sowie des Frachtführers; Transportversicherung,
- d) Grundsätze des Gesellschaftsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechtes,
- e) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften,
- f) Sozialversicherungsrecht,
- g) Steuerrecht.
- 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
- a) Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren,
- b) Berechnung der Selbstkosten,
- c) Beförderungspreise und -bedingungen,
- d) Kaufmännisches Rechnungswesen,
- e) Ausstellung von Rechnungen,
- f) Hilfsgewerbetreibende des Verkehrs (82/470/EWG).
- 3. Zugang zum Markt:
- a) gewerberechtliche Vorschriften des Binnenschifffahrtsgewerbes,
- b) Beförderungsdokumente,
- c) zuständige Behörden.
- 4. Technische Normen und technischer Betrieb:
- a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
- b) Wahl des Fahrzeuges,
- c) Be- und Entladen der Fahrzeuge; Umschlag,
- d) Zulassungsvoraussetzungen; Registerrecht; Schiffseichung,
- e) Liegezeit und Überliegezeit; Hafenentgelte.
- 5. Verkehrssicherheit:
- a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
- b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
- c) Besatzungsvorschriften,
- d) die besondere Verantwortung des Schiffsführers bei der Beförderung von gefährlichen Gütern,
- e) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
- 6. Zusätzliche Sachgebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr:
- a) Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den EWR-Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem EWR und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Befrachtung sowie der Beförderungspreise und -bedingungen,
- b) allgemeine Grundsätze des Zollrechtes und Zollvorschriften,
- c) kombinierter Verkehr zwischen Landverkehrsträgern und Schiff mit seinen verschiedenen Techniken sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Landverkehrsträgern),
- d) wichtigste schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten.
B. Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
- 1. Recht:
Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
- a) Grundsätze des Zivilrechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes),
- b) Grundsätze des Gesellschaftsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechtes,
- c) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften,
- d) Sozialversicherungsrecht,
- e) Steuerrecht.
- 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
- a) Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren,
- b) Berechnung der Selbstkosten,
- c) Beförderungspreise und -bedingungen,
- d) Kaufmännisches Rechnungswesen.
- 3. Technische Normen und technischer Betrieb:
- a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
- b) Zulassungsbedingungen; Registerrecht; Schiffseichung.
- 4. Verkehrssicherheit:
- a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
- b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
- c) Besatzungsvorschriften,
- d) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
- 5. Zusätzliche Sachgebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr:
- a) Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den EWR-Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem EWR und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Beförderungspreise und -bedingungen,
- b) wichtigste schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten.
C. Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen zugelassen sind
- 1. Recht:
Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Schadenersatzrecht und im Steuerrecht.
- 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
Beförderungspreise und -bedingungen.
- 3. Technische Normen und technischer Betrieb:
- a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
- b) Zulassungsbedingungen.
- 4. Verkehrssicherheit:
- a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
- b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
- c) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
Schlagworte
Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht, Zulassungsinhaber, Beförderungsbedingung, Fahrzeugabmessung, Rechtsvorschrift
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2017
Gesetzesnummer
10012469
Dokumentnummer
NOR40195303
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