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Artikel 20 Luftverkehrsabkommen (Belarus)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1994

Artikel 20

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander durch einen diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien am 29. März 1994 in zweifacher Ausfertigung in deutscher, belarussischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012408

Dokumentnummer

NOR12155193

alte Dokumentnummer

N9199437224J

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