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Artikel 19 Luftverkehrsabkommen (Albanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1994

Artikel 19

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien am 18. März 1993 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher, albanischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2019

Gesetzesnummer

10012381

Dokumentnummer

NOR12155044

alte Dokumentnummer

N9199435261J

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