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Artikel 19 Luftverkehrsabkommen (Lettland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Artikel 19

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien, am 25. Juni 1992 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

10012163

Dokumentnummer

NOR12153195

alte Dokumentnummer

N9199222661J

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