§ 0
Luftverkehrsabkommen (Japan)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Japan)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1989
Inkrafttretensdatum
03.07.1989
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND JAPAN ÜBER DEN LUFTVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 350/1989
Änderung
BGBl. Nr. 452/1993
Ratifikationstext
Der diplomatische Notenwechsel gemäß Art. 20 erfolgte am 3. Juli 1989; das Abkommen ist gemäß Art. 20 mit demselben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Japan,
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Haben folgendes vereinbart:
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