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Luftverkehrsabkommen (Japan)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.7.1989

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Japan)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Japan)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 350/1989

Inkrafttretensdatum

03.07.1989

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND JAPAN ÜBER DEN LUFTVERKEHR

StF: BGBl. Nr. 350/1989

Änderung

BGBl. Nr. 452/1993

Ratifikationstext

Der diplomatische Notenwechsel gemäß Art. 20 erfolgte am 3. Juli 1989; das Abkommen ist gemäß Art. 20 mit demselben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Japan,

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Haben folgendes vereinbart:

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