§ 0
Luftverkehrsabkommen (Indien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Indien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 554/1989
Inkrafttretensdatum
01.12.1989
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON INDIEN ÜBER LUFTVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 554/1989
Änderung
BGBl. III Nr. 103/1999
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 20 Abs. 2 erfolgte am 26. Oktober 1989; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Dezember 1989 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Indien, in der Folge die „Vertragsparteien“ genannt,
ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *) (in der Folge die „Konvention“ genannt),
UND VOM Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines Fluglinienverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten abzuschließen,
HABEN folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949
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