vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 16 Luftverkehrsabkommen (Indien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1989

Artikel 16

Beratung

Im Geiste enger Zusammenarbeit werden die Luftfahrtbehörden der beiden Vertragsparteien regelmäßig ihre Ansichten über die Anwendung und Auslegung des vorliegenden Abkommens austauschen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)