§ 0
Luftverkehrsabkommen (Seychellen)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Seychellen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 449/1985
Typ
Vertrag – Seychellen
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.1985
Unterzeichnungsdatum
16.09.1985
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SEYCHELLEN
StF: BGBl. Nr. 449/1985
Ratifikationstext
Der in Artikel 18 vorgesehene Notenwechsel fand am 16. September 1985 statt. Das Abkommen tritt daher am 1. November 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Seychellen,
Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011596
Dokumentnummer
NOR11011861
alte Dokumentnummer
N9198514172T
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