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Artikel 3 Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1982

Artikel 3

Beförderungen im Eisenbahndurchgangsverkehr sind in beförderungsrechtlicher und tariflicher Hinsicht so zu behandeln, als ob sie auf Strecken der österreichischen Eisenbahnen vorgenommen worden wären.

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