ARTIKEL 19
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Austausch diplomatischer Noten in Kraft, in welchen festgestellt wird, daß die nach den innerstaatlichen Gesetzen jedes Vertragschließenden Teiles erforderlichen Formalitäten erfüllt worden sind.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift in Kuwait am 4. Dezember des Jahres eintausendneunhundertneunundsiebzig in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011524
Dokumentnummer
NOR12148785
alte Dokumentnummer
N9198043437L
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