ARTIKEL 18
Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift in Wien am 8. Mai 1979 in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011514
Dokumentnummer
NOR12148696
alte Dokumentnummer
N9197943388L
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