ARTIKEL XVII
Dieses Abkommen samt Anhang tritt sechzig Tage nach dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die Unterfertigten, von der Österreichischen Bundesregierung bzw. dem Ministerrat der Sozialistischen Republik der Burmesischen Union ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Rangoon, am 3. Dezember 1976 in zweifacher Urschrift in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011504
Dokumentnummer
NOR12148509
alte Dokumentnummer
N9197843305L
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