§ 2
Die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwendeten Dienstabzeichen behalten ihre Gültigkeit bis 1. Jänner 1978.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwendeten Dienstabzeichen behalten ihre Gültigkeit bis 1. Jänner 1978.
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